ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DR GRAPHICS B.V.

DR Graphics B.V. ist ein unabhängiger Hersteller und Lieferant von Produkten und
Dienstleistungen für die grafische Industrie. Die Produktpalette umfasst (Druck-
)Wasseraufbereitung, Luftbefeuchtung, Misch- und Dosiergeräte für Druckfarben sowie eine
breite Palette an Materialien und Ersatzteile/Zubehör für Druckmaschinen und
Weiterverarbeitung.

Artikel 1. Definitionen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten die folgenden
Definitionen:
DR Graphics: DR Graphics BV, ihre Rechtsnachfolger unter allgemeinem Titel und alle mit ihr
oder mit diesen Rechtsnachfolgern verbundenen Gesellschaften und Unternehmen, im
Folgenden als „DR Graphics“ bezeichnet;
Auftrag: jeder Auftrag des Kunden, in welcher Form auch immer;
Auftraggeber: jede natürliche oder juristische Person, die mit DR Graphics über den Abschluss
eines Vertrages verhandelt oder mit der DR Graphics einen Vertrag abschließt;
Vertrag: jeder Vertrag, der zwischen DR Graphics und dem Kunden geschlossen wird, jede
Änderung oder Ergänzung dazu sowie alle (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung und
Ausführung dieses Vertrages;
Produkte: alle Gegenstände, die Gegenstand eines Vertrages sind;
Dienstleistungen: alle Dienstleistungen, die DR Graphics für den Kunden erbringt.

Artikel 2. Anwendbarkeit

2.1. Diese Bedingungen sind Teil jeder Vereinbarung zwischen DR Graphics und dem Kunden
und gelten für alle damit verbundenen Handlungen und Rechtshandlungen von DR Graphics
und dem Kunden.
2.2. Die Anwendbarkeit allgemeiner oder spezifischer Bedingungen oder Bestimmungen des
Kunden wird von DR Graphics ausdrücklich abgelehnt.
2.3. Abweichungen von oder Ergänzungen zu den Bedingungen gelten nur, wenn DR Graphics
ihnen schriftlich zugestimmt hat, und beziehen sich nur auf den jeweiligen Vertrag.
2.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig, aufgehoben oder nicht verbindlich
sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen dennoch in Kraft. In diesem
Fall werden sich die Parteien darüber einigen, was in diesem speziellen Fall, auf den sich die
strittige Klausel bezieht, gilt, wobei der Geltungsbereich der früheren Klausel so weit wie
möglich beibehalten wird.

Artikel 3. Preis

3.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Preise in Euro angegeben und verstehen sich ohne
Mehrwertsteuer und andere Abgaben und/oder Steuern. Ebenfalls ausgeschlossen sind
Verpackungs- und Versandkosten, Einfuhr- und Ausfuhrzölle und Verbrauchssteuern sowie alle
damit verbundenen Abgaben und Steuern. Diese gehen daher zulasten des Kunden.
3.2. Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für DR Graphics
geltenden Umständen, wie Wechselkurse, Einkaufspreise, Frachttarife, Import- und
Exportzölle, Verbrauchssteuern, Abgaben und Steuern, die direkt oder indirekt vom Kunden
erhoben oder dem Kunden von Dritten in Rechnung gestellt werden. Falls sich diese Umstände
nach Vertragsabschluss, aber vor der Lieferung ändern, ist DR Graphics berechtigt, die daraus
resultierenden Kosten ab 3 Monaten nach Vertragsabschluss an den Kunden weiterzugeben.
3.3 Für Reparatur-/Montagearbeiten, die außerhalb der Gewährleistung von DR Graphics
liegen, wird eine gesonderte Störungsdienstpauschale berechnet. Diese Pauschale wird vor
Beginn der Arbeiten bekannt gegeben.

Artikel 4. Angebot und Vertragsschluss

4.1. Ein Angebot oder ein (Preis-)Berechnung ist für DR Graphics nicht bindend und dient
lediglich als Empfehlung für eine Auftragserteilung.
4.2. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn und soweit DR Graphics einen Auftrag schriftlich
oder per E-Mail annimmt oder von DR Graphics mit der Ausführung eines Auftrags beauftragt
wird.
4.3. Alle Angaben von DR Graphics zu Abmessungen, Farbe und/oder anderen Angaben der
Produkte wurden mit Sorgfalt erstellt. DR Graphics kann jedoch nicht garantieren, dass in dieser
Hinsicht keine Abweichungen auftreten. Gezeigte oder zur Verfügung gestellte Muster,
Zeichnungen, Berechnungen oder Modelle sind nur Hinweise auf die jeweiligen Produkte.

Artikel 5. Auftragsänderung

5.1. Werden auf Wunsch des Kunden Änderungen am ursprünglichen Auftrag vorgenommen,
gehen die damit verbundenen Mehrkosten zulasten des Kunden.
5.2. Wenn die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Änderungen zu einer Überschreitung der
ursprünglich vereinbarten Lieferfrist führen, geht diese Überschreitung zulasten und auf Gefahr
des Kunden.

Artikel 6. Zahlung

6.1. Der Kunde zahlt die von DR Graphics in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 30
Tagen nach Rechnungsdatum. Die Lieferung erfolgt nach vollständiger Bezahlung, sofern nicht
anders vereinbart.
6.2. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt. Des Weiteren hat der Kunde nicht das
Recht, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber DR Graphics auszusetzen, es sei denn, es wurde
gemäß Artikel 10 der vorliegenden Bedingungen etwas anderes vereinbart.
6.3. Die Zahlungen sind in Euro per Überweisung auf das von DR Graphics angegebene
Bankkonto zu leisten.
6.4. Der Kunde gerät bereits durch den Ablauf einer Zahlungsfrist in Verzug. In diesem Fall
werden alle Forderungen von DR Graphics gegenüber dem Kunden, aus welchem Grund auch
immer, sofort fällig und zahlbar.
6.5. Ohne weitere Inverzugsetzung schuldet der Kunde ab diesem Tag auf alle Beträge, die nicht
spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bezahlt wurden, Zinsen in Höhe der zu diesem
Zeitpunkt in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Handelszinssätze. Die Zinsen auf den
geschuldeten Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem der Kunde in Verzug ist, bis
zum Zeitpunkt der Zahlung des gesamten geschuldeten Betrags.
6.6. Im Falle eines Zahlungsverzugs gemäß Absatz 1 dieses Artikels ist der Kunde verpflichtet,
neben dem geschuldeten Betrag und den darauf geschuldeten Zinsen alle außergerichtlichen
Inkassokosten zu zahlen. Diese Kosten werden von den Parteien im Voraus auf 15 % der
ausstehenden Forderung, mindestens jedoch 150 €, festgelegt. DR Graphics behält sich das
Recht vor, die tatsächlichen außergerichtlichen Kosten geltend zu machen, wenn diese 15 % der
ausstehenden Forderung oder 150 € übersteigen.
6.7. Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden auch alle anderen
ausstehenden Rechnungen sofort fällig und zahlbar, ohne dass es einer weiteren
Inverzugsetzung bedarf.

Artikel 7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum von DR Graphics, bis der Kunde alle
Verpflichtungen erfüllt hat, die sich aus einer oder mehreren Bestellungen ergeben oder damit
verbunden sind, einschließlich Forderungen in Bezug auf Bußgelder, Zinsen und Kosten. Bis zu
diesem Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, die von DR Graphics gelieferten Produkte getrennt
von anderen Gegenständen aufzubewahren und deutlich als Eigentum von DR Graphics zu
kennzeichnen sowie sie ordnungsgemäß zu versichern und versichert zu halten.
7.2. Bevor das Eigentum an den Produkten auf den Kunden übergeht, ist der Kunde nicht
berechtigt, die Produkte an Dritte zu vermieten oder zur Nutzung zu überlassen, zu verpfänden
oder anderweitig zu belasten.
7.3. Wenn und solange DR Graphics Eigentümer der Produkte ist, wird der Kunde DR Graphics
unverzüglich informieren, wenn die Produkte beschlagnahmt werden oder
beschlagnahmegefährdet sind oder anderweitig ein Anspruch auf (einen Teil der) Produkte
erhoben wird. Überdies informiert der Kunde DR Graphics auf erste Anfrage von DR Graphics,
wo sich die Produkte befinden, deren Eigentümer DR Graphics ist.
7.4. Im Falle einer Pfändung, eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses wird
der Kunde den pfändenden Gerichtsvollzieher, Verwalter oder Konkursverwalter unverzüglich
auf die (Eigentums-)Rechte von DR Graphics hinweisen. Der Kunde wird alles in seiner Macht
Stehende tun, um sicherzustellen, dass eine Pfändung der Produkte schnellstmöglich
aufgehoben wird, und DR Graphics B.V. für den daraus resultierenden Schaden entschädigen.
7.5 Für den Fall, dass DR Graphics seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben
möchte, erteilt der Kunde DR Graphics und von DR Graphics zu benennenden Dritten im
Voraus die uneingeschränkte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen
sich das Eigentum von DR Graphics befindet, und diese Waren in Besitz zu nehmen.

Artikel 8. Lieferung und Risiko

8.1. Wenn ein Transport der zu liefernden Produkte durch DR Graphics vereinbart wurde,
erfolgt dieser auf Kosten des Kunden, es sei denn, es wurde eine frachtfreie Lieferung
vereinbart. Der Kunde trägt immer das Risiko während des Transports.
8.2. Wenn die im vorstehenden Absatz genannten Bedingungen nicht vereinbart wurden,
erfolgen die Lieferung und der Gefahrenübergang der Produkte immer an dem Ort und zu dem
Zeitpunkt, an dem die Produkte zur Abholung durch den Kunden bereitstehen.
8.3. DR Graphics teilt dem Kunden den Zeitpunkt und den Ort mit, wo die Produkte abgeholt
oder geliefert werden können.
8.4. Der Kunde ist ohne Inverzugsetzung in Verzug, wenn er die zu liefernden Produkte oder
Dienstleistungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholt oder, falls eine Lieferung an seine
Adresse vereinbart wurde, die Annahme der Produkte oder Dienstleistungen verweigert. In
diesem Fall ist DR Graphics berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden zu
lagern oder an Dritte zu verkaufen. Der Kunde haftet weiterhin für den Kaufpreis, zuzüglich
Zinsen und Kosten (als Entschädigung), gegebenenfalls abzüglich des Nettoerlöses aus dem
Verkauf an den Dritten.
8.5. Grundsätzlich geht das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung in
dem Moment auf den Kunden über, in dem die Produkte in die Verfügungsgewalt des Kunden
gelangen, vorbehaltlich der gemäß Art. 8.1. geltenden Bestimmungen.
8.6. DR Graphics ist berechtigt, den Auftrag in verschiedenen Phasen auszuführen, die Produkte
in verschiedenen Teilen zu verschiedenen Zeitpunkten zu liefern und den so ausgeführten Teil
separat in Rechnung zu stellen.

Artikel 9. Lieferfrist

9.1. Eine von DR Graphics angegebene Lieferfrist basiert auf den bei DR Graphics zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Umständen und, soweit von der Leistung Dritter
abhängig, auf den Informationen, die DR Graphics von diesen Dritten erhalten hat. Diese
Lieferfrist wird von DR Graphics so weit wie möglich eingehalten.
9.2. Bei der Ausführung des Vertrages seitens DR Graphics ist der Kunde verpflichtet, alles zu
tun, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, um eine rechtzeitige Lieferung
zu ermöglichen.
9.3. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes durch den Kunden kann
DR Graphics die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, und der Kunde gerät ohne vorherige
Inverzugsetzung in (Gläubiger-)Verzug. DR Graphics hat dann die in Art. 8.4. beschriebenen
Befugnisse.
9.4. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
In diesem Fall ist der Kunde auch nicht befugt, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, die
Überschreitung ist so erheblich, dass dem Kunden vernünftigerweise nicht zugemutet werden
kann, den betreffenden Teil des Vertrages aufrechtzuerhalten.
9.5 Die von DR Graphics im Rahmen einer Bestellung angegebene (Aus-)Lieferzeit ist immer
ein Richtwert und gilt daher nie als strenge Frist. Eine Überschreitung der vereinbarten (Aus-
)Lieferzeit berechtigt unter keinen Umständen zu einer Entschädigung.
9.6 Die von DR Graphics angegebene (Aus-)Lieferzeit beginnt, wenn alle (technischen)
Einzelheiten vereinbart wurden, alle für die Erfüllung der Verpflichtungen erforderlichen Daten
und Informationen im Besitz von DR Graphics sind und alle notwendigen Voraussetzungen für
die Ausführung des Auftrags erfüllt sind.
9.7 Bei der Festlegung der (Aus-)Lieferzeit kann DR Graphics davon ausgehen, dass seine
Verpflichtungen aus dem Auftrag unter den Umständen, wie sie zum Zeitpunkt des Abschlusses
des Auftrags bestanden, erfüllen kann.
9.8 Sollten andere Umstände eintreten als die, die DR Graphics zum Zeitpunkt des
Auftragsabschlusses bekannt waren, kann DR Graphics die (Aus-)Lieferzeit um die Zeit
verlängern, die zur Ausführung des Auftrags unter den veränderten Umständen erforderlich ist.

Artikel 10. Überprüfung und Reklamation

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach der Lieferung gemäß Artikel 8
dieser Bedingungen oder durch einen von ihm beauftragten Dritten sorgfältig zu prüfen oder
prüfen zu lassen. Reklamationen müssen DR Graphics spätestens 14 Tage nach Eintreffen der
Produkte schriftlich mitgeteilt werden. Nicht sichtbare Mängel müssen DR Graphics
unverzüglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach ihrer Entdeckung, schriftlich mitgeteilt
werden. Wird ein Mangel später gemeldet, hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Reparatur,
Ersatz oder Entschädigung.
10.2. Nach Feststellung eines Mangels ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung, Bearbeitung,
Verarbeitung und/oder Installation der betroffenen Produkte unverzüglich einzustellen und
darüber hinaus alles zu tun, was vernünftigerweise möglich ist, um (weitere) Schäden zu
verhindern.
10.3. Der Kunde leistet jede für die Untersuchung der Reklamation erforderliche Mitwirkung,
indem er DR Graphics unter anderem ermöglicht, die Umstände der Nutzung, Bearbeitung,
Verarbeitung und/oder Installation zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
10.4. Wenn der Kunde nicht kooperiert oder anderweitig eine Untersuchung nicht (mehr)
möglich ist, wird die Beschwerde nicht berücksichtigt. Der Kunde hat dann keinen Anspruch
auf Schadensersatz.
10.5. Wenn der Kunde Mängel an einem Produkt rechtzeitig, korrekt und begründet reklamiert,
beschränkt sich die daraus resultierende Haftung von DR Graphics auf die in Art. 11.3.
beschriebenen Verpflichtungen, vorbehaltlich der anderen Bestimmungen in Art. 11. Wenn der
Kunde rechtzeitig reklamiert, wird seine Zahlungsverpflichtung dadurch nicht ausgesetzt. Der
Kunde bleibt auch in diesem Fall zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Ware verpflichtet.
10.6. Dem Kunden steht es nicht frei, die Produkte zurückzugeben, bevor DR Graphics dem
zugestimmt hat. Nur bei rechtzeitiger, korrekter und zu Recht erfolgter Reklamation trägt DR
Graphics die angemessenen Kosten der Rücksendung.
10.7. Falls der Kunde zu Unrecht reklamiert, gehen die durch diese Reklamation entstandenen
Kosten, einschließlich der Ermittlungskosten, zulasten des Kunden.

Artikel 11. Vorschriften, Anleitungen und Garantien

11.1. Die von DR Graphics gelieferten Produkte entsprechen dem Vertrag und den üblichen
Anforderungen und Standards, die vernünftigerweise festgelegt werden können und für die sie
bei normaler Verwendung bestimmt sind. Unter normaler Verwendung ist in jedem Fall zu
verstehen: die Verwendung in Übereinstimmung mit allen Anleitungen zur Verwendung der
Produkte, die regelmäßige Wartung und die Garantiebestimmungen, die im Vertrag, in den
allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Garantieschein und im Benutzerhandbuch des
Herstellers und/oder von DR Graphics. Die Nichteinhaltung dieser Anleitungen und
Vorschriften führt zum Erlöschen aller von DR Graphics gewährten Garantien. DR Graphics ist
dann auch nicht zu den in Art. 11.3. beschriebenen oder anderen Leistungen verpflichtet.
11.2. Wenn DR Graphics Produkte an den Kunden liefert, die DR Graphics von seinem
Lieferanten bezogen hat, ist DR Graphics niemals verpflichtet, dem Kunden eine weitergehende
Garantie zu gewähren als DR Graphics von seinen Lieferanten/Herstellern beanspruchen kann.
Überdies muss der Kunde neben den Anleitungen und Vorschriften von DR Graphics auch die
Anleitungen und Vorschriften des Lieferanten/Herstellers einhalten, sofern diese dem Kunden
bekannt gegeben wurden. Die von DR Graphics zu liefernden Produkte entsprechen den
üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise
festgelegt werden können und für die normale Verwendung in den Niederlanden bestimmt sind.
11.3. Vorausgesetzt, dass eine Reklamation rechtzeitig, korrekt und in Übereinstimmung mit
den Bestimmungen von Art. 10 eingereicht wurde und hinreichend nachgewiesen wurde, dass
die Produkte nicht den in Art. 11.1. beschriebenen Bestimmungen entsprechen, hat DR Graphics
unter Beachtung dort genannten Hinweise und Vorschriften die Wahl, entweder die Produkte,
die sich als mangelhaft erwiesen haben, kostenlos gegen die Rücksendung der nachweislich
fehlerhaften Produkte zu liefern, die betreffenden Produkte fachgerecht zu reparieren oder dem
Kunden einen in gegenseitigem Einvernehmen festzulegenden Nachlass auf den Kaufpreis zu
gewähren. Durch die Erfüllung einer der vorgenannten Leistungen ist DR Graphics von seinen
diesbezüglichen Verpflichtungen vollständig entbunden.
11.4. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande ist der Kunde verpflichtet zu prüfen, ob die
Produkte für die dortige Verwendung geeignet sind und ob sie den dort geltenden Bedingungen,
Normen und Anforderungen entsprechen. DR Graphics ist hierfür weder verantwortlich noch
haftbar.
11.5 Jegliche Form der Garantie erlischt, wenn ein Mangel durch unsachgemäße oder
missbräuchliche Verwendung, unsachgemäße Lagerung oder Wartung durch den Kunden
und/oder Dritte entstanden ist oder entsteht, wenn der Kunde oder Dritte ohne die schriftliche
Zustimmung von DR Graphics Änderungen an der Ware vorgenommen oder versucht haben,
Änderungen vorzunehmen, andere Gegenstände daran angebracht haben, die nicht hätten
angebracht werden dürfen, oder wenn diese in einer anderen als der vorgeschriebenen Weise
verarbeitet oder angepasst wurden. Der Kunde hat auch keinen Anspruch auf eine Garantie,
wenn der Mangel auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von DR
Graphics liegen, einschließlich Witterungsbedingungen (wie, aber nicht beschränkt auf, extreme
Temperaturen) und so weiter.

Artikel 12. Geistiges Eigentum

12.1. DR Graphics behält seine Rechte und Befugnisse, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz
und anderen geistigen Gesetzen und Vorschriften zustehen. DR Graphics ist berechtigt, die bei
der Ausführung eines Vertrags erworbenen Kenntnisse auch für andere Zwecke zu nutzen, es
sei denn, mit dem Kunden wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
12.2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, an den Produkten oder ihrer Verpackung angebrachte
Marken- oder Identifikationszeichen zu verändern oder zu entfernen oder die Produkte oder
Teile davon zu verändern oder zu imitieren.
12.3. DR Graphics erklärt, dass die Produkte nach bestem Wissen und Gewissen keine geltenden
geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Im Falle von Ansprüchen Dritter bezüglich einer
Verletzung solcher Rechte kann DR Graphics das betreffende Produkt erforderlichenfalls
ersetzen oder verändern oder den Vertrag ganz oder teilweise auflösen. Der Kunde ist nur
berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn ihm die Aufrechterhaltung des Vertrags nicht
zugemutet werden kann.
12.4. Der Kunde ist verpflichtet, DR Graphics unverzüglich über alle Ansprüche Dritter im
Kontext der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die Produkte zu
informieren. Im Falle einer solchen Inanspruchnahme ist ausschließlich DR Graphics befugt,
diesen (auch im Namen des Kunden) abzuwehren. Der Kunde unterlässt alle derartigen
Maßnahmen, soweit dies vernünftigerweise von ihm verlangt werden kann. In allen Fällen ist
der Kunde verpflichtet, DR Graphics seine Mitarbeit zu gewähren.

Artikel 13. Haftung

13.1 Die Haftung von DR Graphics ist, aus welchem Grund auch immer, auf die in diesem
Artikel geregelten Bestimmungen beschränkt. DR Graphics haftet nur für Schäden, die dem
Kunden entstehen, wenn diese auf einen Mangel zurückzuführen sind, der DR Graphics bei der
Erfüllung des Vertrags zuzurechnen ist, oder wenn das Produkt nicht dem Vertrag entspricht.
13.2 DR Graphics haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass DR Graphics
sich auf unrichtige und/oder unvollständige Informationen, die vom oder im Namen des Kunden
bereitgestellt wurden, verlassen hat.
13.3 DR Graphics haftet darüber hinaus in keinem Fall für Schäden, die entstehen, wenn der
Kunde, sein Untergebener, eine Hilfsperson oder ein Dritter die Anweisungen und
Garantiebestimmungen, die im Vertrag, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der
Garantieurkunde und in der Bedienungsanleitung enthalten sind, nicht beachtet oder verletzt.
13.4 Sollte DR Graphics für einen Schaden haftbar sein, so ist diese Haftung auf maximal den
(Rechnungs-)Wert des betreffenden Vertrags beschränkt. Bezieht sich der Schaden auf einen
Teil des Vertrags, so ist der Schaden auf maximal den (Rechnungs-)Wert dieses Teils begrenzt.
13.5. DR Graphics haftet niemals für einen höheren Betrag als die von seinem Versicherer
geleistete Zahlung, und der Schaden ist ausdrücklich auf diesen Betrag begrenzt.
13.6 DR Graphics ist nicht haftbar für:
- Vermögensschäden, wie – aber nicht beschränkt auf – Betriebsschäden, Folgeschäden,
Schaden durch Verzögerungen und entgangenen Gewinn; und
- Aufsichtsschäden, die unter anderem Schäden umfassen, die durch oder während der
Ausführung der Arbeiten an Gegenständen, an denen gearbeitet wird, oder an Gegenständen,
die sich in der Nähe des Ortes befinden, an dem die Arbeiten ausgeführt werden, verursacht
werden (der Kunde sollte sich gegebenenfalls gegen solche Schäden ausreichend versichern).
13.7 DR Graphics haftet ausschließlich für direkte Schäden. Damit sind die Kosten gemeint, die
für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens sowie für dessen Behebung
anfallen. Angemessene Kosten, die entstanden sind, um einen direkten Schaden tatsächlich zu
verhindern, kommen ebenfalls für eine Entschädigung in Betracht. Das alles gilt vorbehaltlich
der anderen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich Art. 13.3.
13.8. DR Graphics haftet nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des
Kunden oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
13.9. Der Kunde stellt DR Graphics von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Kontext der
Ausführung des Vertrages Schaden erleiden und deren Ursache anderen Parteien als DR
Graphics zuzuschreiben ist.

Artikel 14. Höhere Gewalt

14.1. Wenn DR Graphics seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aufgrund eines nicht
zurechenbaren Mangels (höhere Gewalt) nicht nachkommen kann, wird die Erfüllung dieser
Verpflichtung für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt.
14.2. Unter höherer Gewalt wird jeder vorhersehbare oder unvorhergesehene äußere Umstand
verstanden, auf den DR Graphics keinen Einfluss ausüben kann, durch den die Erfüllung seiner
Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise verhindert wird oder durch den die
Erfüllung der Verpflichtungen von DR Graphics vernünftigerweise nicht verlangt werden
kann. Zusätzlich zu dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung darunter verstanden wird,
umfasst höhere Gewalt im Sinne von Artikel 14.1 in jedem Fall – aber nicht ausschließlich –
einen Mangel aus folgenden Gründen:
(a) Probleme und/oder schwerwiegende Störungen während des Produktionsprozesses von
Zulieferern, einschließlich Versorgungsunternehmen, (b) Ausbleiben der Lieferung
notwendiger Materialien durch Dritte, (c) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen,
(d) Streik, (e) übermäßige Fehlzeiten von Mitarbeitern, (f) Brand, (g) besondere
Witterungsbedingungen (wie Überschwemmungen) (h) staatliche Maßnahmen (sowohl auf
nationaler als auch auf internationaler Ebene), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einfuhrund
Ausfuhrverbote sowie Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, (i) Krieg, Mobilisierung,
Aufruhr, Aufstand, Belagerungszustand, (j) Sabotage, (k) Transportstörungen, (l) Ausfall von
Maschinen, (m) Hackerangriffe, (n) eine Pandemie oder Epidemie und/oder (o)
Transportverzögerungen.
14.3. DR Graphics wird den Kunden schnellstmöglich über eine (drohende) Situation höherer
Gewalt informieren.
14.4. Die Nichterfüllung durch DR Graphics aufgrund von höherer Gewalt, wie in diesem
Artikel beschrieben, hat keinen Einfluss auf die Möglichkeiten, bereits fertiggestellte oder
gelieferte Bestandteile des Vertrags in Rechnung zu stellen.

Artikel 15. Verzug/Auflösung

15.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei Konkurs, (vorläufiger) Zahlungseinstellung,
Schließung oder Liquidation des Unternehmens des Kunden sind alle Forderungen von DR
Graphics gegenüber dem Kunden, gleich aus welchem Grund, sofort und in vollem Umfang
fällig und DR Graphics ist berechtigt, die Ausführung eines Vertrags auszusetzen und/oder
einen Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. Das Vorstehende gilt unbeschadet der anderen
Rechte von DR Graphics gemäß dem Gesetz oder des Vertrags.
15.2. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
DR Graphics berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

Artikel 16. Übertragung von Rechten und Pflichten

DR Graphics ist berechtigt, Rechte aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen, sofern die Art der
betreffenden Verpflichtung dem nicht entgegensteht. Der Kunde stimmt dieser Möglichkeit im
Voraus zu. Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DR Graphics
berechtigt, Rechte aus dem Vertrag zu übertragen.

Artikel 17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

17.1. Diese Bedingungen sowie der Vertrag und alle Rechtsbeziehungen, an denen DR Graphics
beteiligt ist, unterliegen niederländischem Recht, unabhängig davon, ob der Vertrag teilweise
im Ausland ausgeführt werden muss oder ob der Kunde oder eine andere beteiligte Partei im
Ausland ansässig ist.
17.2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 (CISG) ist
ausgeschlossen.
17.3. Das Gericht am Geschäftssitz von DR Graphics ist ausschließlich für Streitigkeiten
zuständig, die, soweit nicht gesetzlich zwingend anders vorgeschrieben, dem Urteil des
zuständigen Gerichts des Bezirksgerichts Overijssel unterliegen.